Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Identität und Anschrift des Unternehmens:
Unternehmen: Johann Lasslop GmbH
Im Stauster 10
D-36088 Hünfeld
Geschäftsführer: Markus Lasslop
Gesellschaftssitz: Hünfeld
Handelsregister: HRB 3300, Registergericht: Amtsgericht Fulda
Telefon: +49 (0) 6652 9609 0
Telefax: +49 (0) 6652 20 19
Web: www.lasslop.com
E-Mail: info(at)lasslop.com
§ 2 Allgemeines - Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Johann Lasslop GmbH (im Folgenden: „Johann Lasslop GmbH“ oder „wir“) und den Kunden, insbesondere für alle Kauf-, Werk- und/oder Dienstleistungsverträge. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
- Die Johann Lasslop GmbH liefert ihre Waren ausschließlich an Unternehmer. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Technische Änderungen und elektrische
Spezifikationen, wie z.B. Induktivität, Stromstärke, Spannung, etc., bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. - Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bestellungen bzw. Aufträge des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (einschließlich Telefax oder Email). Ergänzungen und/oder Änderungen der Bestellung bedürfen ebenfalls der Schriftform (einschließlich Telefax und Email). Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem freibleibenden Angebot der Johann Lasslop GmbH ab, wird der Kunde die Abweichung als solche besonders hervorheben. Abbildungen und Zeichnungen sowie elektrische Spezifikationen wie z.B. Induktivität, Stromstärke, Spannung, etc., zu den Vorschlägen oder zu den freibleibenden Angeboten der Johann Lasslop GmbH sind nur annähernd maßgeblich.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt daher nur zustande, wenn wir das Angebot für den Kunden schriftlich bestätigen. Der Kunde wird die Johann Lasslop GmbH unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. - Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. - Änderungen der Liefergegenstände durch technische Weiterentwicklungen behalten wir uns vor, solange sie zumutbar sind und den Vertragszweck nicht gefährden. Wir weisen darauf hin, dass die Darstellungen von Produkten aufgrund technischer Weiterentwicklungen zum tatsächlichen Zustand abweichen können.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
- Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen oder Mustern, die uns von dem Kunden übergeben werden, zu liefern haben, hat der Kunde uns gegenüber dafür einzustehen,
dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände Urheber- oder Schutzrechte Dritter irgendwelcher Art nicht verletzt werden. Bei etwaigen Verletzungen solcher Rechte hat uns der Kunde von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 4 Preise und Versandkosten, Transportkosten
- Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, zzgl.
Verpackung, zzgl. Versand, soweit der Kunde eine Versendung wünschen sollte, zzgl. Zölle (bei Exportlieferungen), Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben. - Der Mindestbestellwert beträgt 750,00 €.
- Die Organisation des Transports und der Versicherung der Ware an den vom Kunden gewünschten Lieferort ist nicht die Pflicht der Johann Lasslop GmbH, sondern obliegt dem Kunden.
Die Johann Lasslop GmbH schuldet weder zollrechtliche Freimachungen der Ware, noch Zollvoranmeldungen. Soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Johann Lasslop GmbH nicht verpflichtet, für die Aus-, Durch- oder Einfuhr erforderliche Dokumente, Lizenzen oder sonst für die Beförderung erforderliche Dokumente zu beschaffen. - Auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen der Johann Lasslop GmbH und dem Kunden erfolgt ein Versendungskauf. Beim Versendungskauf trägt der Kunde neben den Transportkosten auch die Kosten einer vom Kunden ggf. gewünschten Transportversicherung. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, bereits mit seiner
Bestellung darauf hinzuweisen, dass er eine Versendung durch uns wünscht, bzw.zusätzlich eine Transportversicherung für ihn abgeschlossen werden soll. - Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis plus/minus 5 % sind zulässig.
- Bei Bestellungen auf Abruf beträgt die maximale Abrufzeit 1 Jahr ab Auftragsbestätigung. Nach Ablauf von 12 Monaten wird ungeachtet der bisherigen Abrufmenge die bestellte Ware ausgeliefert und die gesamte Restauftragssumme in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig.
- Unsere Rechnungen werden grundsätzlich online erstellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine zustellungsfähige Adresse vorliegt. Sollte sich die Adresse des Kunden ändern, ist dieser verpflichtet, uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
- Der vom Kunden zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und – wenn ein solcher nicht bezeichnet ist – mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung ein.
§ 5 Lieferung
- Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine und/oder –orte sind für beide Seiten verbindlich; Fixgeschäfte müssen ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sein. Bei Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins kann uns der Kunde bei dessen Überschreitung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern und erst nach deren fruchtlosem Ablauf seine Rechte gemäß den §§ 281, 323 BGB geltend machen.
- Ist bei der Lieferung/Leistung eine Mitwirkung des Kunden erforderlich und erfolgt diese Mitwirkungsleistung des Kunden nicht innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist, verlängern sich unsere in der Bestellung angegebenen Liefertermine bzw. –zeiträume entsprechend. Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
- Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, sowie in Fällen höherer Gewalt und Streikaussperrung.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung auf seinen Wunsch oder aus Gründen, die von dem Kunden zu vertreten sind, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5% des Wertes der gelagerten Ware pro Kalenderwoche, max. 5%, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
- Findet Kaufrecht Anwendung und nimmt der Kunde unsere Lieferung nicht fristgerecht ab, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz von 15% des vereinbarten Preises geltend zu machen; die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen bleibt davon unberührt. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen, dass der Johann Lasslop GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Gefahrübergang
- Bei dem Kunden als Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Abholung in unserem Haus mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Einrichtungselemente
Die von uns zur Erfüllung von Aufträgen hergestellten Einrichtungselemente wie z.B. Werkzeuge, Wickeldorne und Prüfadapter, etc., verbleiben in unserem Eigentum und Besitz.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2, 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der gelieferten, vom Kunden umgebildeten Sache fort. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum objektiven Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
§ 9 Gewährleistung
- Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach den §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit unverzüglich nachgekommen ist. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der gelieferten Sache vorliegt, sind wir berechtigt, wahlweise den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 10 Ziffer 1 und 2 dieser AGB.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
- Die Johann Lasslop GmbH gibt gegenüber den Kunden keine Garantie im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
- Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haben wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergebliche Aufwendungen statt der Leistung.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11Datenschutzerklärung
Wir, die Johann Lasslop GmbH, beachten die Regeln des Datenschutzgesetzes und nehmen daher auch im Interesse unserer Kunden den Schutz der persönlichen Daten der Kunden ernst. Personenbezogene Daten werden daher durch uns nur im technisch notwendigen Umfang erhoben, so z.B. für die Vertragsabwicklung. In keinem Fall werden die erhobenen Daten außerhalb unseres Unternehmens verwendet, verkauft oder anderweitig Dritten – soweit es nicht für die Vertragsdurchführung unerlässlich ist – weitergegeben. Die Einwilligung des Kunden zur Speicherung der Daten kann dieser jederzeit auch ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Personenbezogene Daten werden im Übrigen nur erhoben, wenn der Kunde uns diese im Rahmen seiner Warenbestellung oder bei Eröffnung eines Kundenkontos freiwillig mitteilt. Wir verwenden die von dem Kunden mitgeteilten Daten ohne dessen gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer-/handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt hat. Eine Weitergabe der Kundendaten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Ware notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die Zahlungsdaten des Kunden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, die Berechtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie den Widerruf erteilter Einwilligungen und den Zweck der Datenverarbeitung.
§ 12 Aufrechnung
Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen gegenüber der Johann Lasslop GmbH oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber der Johann Lasslop GmbH ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des Kunden unbestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt und fällig sind.
§ 13 Geheimhaltung
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
- Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
- Der Kunde darf nur aufgrund vorheriger schriftlicher Zustimmung mit seiner Geschäftsverbindung zur Johann Lasslop GmbH werben.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Hünfeld. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Kunden einschließlich dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regel ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg den der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand September 2020